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Computergrafik und Ausbildung PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 16. Januar 2008
Beitragsinhalt
Computergrafik und Ausbildung
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Nachdem uns einige Punkte nicht ganz klar waren, starteten wir eine zweite Frage-Runde:

3d-worXX: Studierende, die vor dem 31.8.2007 ihr Studium begonnen haben, dürfen weiterhin Bafög beziehen - gilt dies auch für Studenten, die ihren Vertrag vor dem 31.8.2007 abgeschlossen haben? Das Studium würde ja eigentlich erst zum Wintersemester beginnen.
Holger Drews: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums, nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3d-worXX: Ich kann nachvollziehen, dass Vorgaben existieren, die auch eine "etwas andere" Schule wie die GFS einhalten muss, um als staatliche (Fach-) Hochschule anerkannt zu werden. Aber aus welchen Gründen wurde der Status einer "freien (staatlich nicht anerkannten) Hochschule in privater Trägerschaft" ebenfalls aberkannt - diesen hatte die GFS meines Wissens vor ihrem Antrag auf staatliche Anerkennung.
Holger Drews: Das Wissenschaftsministerium hat den Antrag auf Verlängerung der staatlichen Anerkennung abgelehnt und keine darüber hinausgehende Aberkennung ausgesprochen. Jedoch ist der Begriff „Hochschule“ durch das Brandenburgische Hochschulgesetz geschützt und damit staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtungen vorbehalten. Somit ist die GFS kraft Gesetzes gehindert, sich „Hochschule“ zu nennen. Die gesetzliche Bestimmung dient dem Verbraucher- bzw. Abnehmerschutz.
Anmerkung 3d-worXX: Das Gesetzt trat 2004/2005 in Kraft und wird wohl auch rückwirkend angewendet.

3d-worXX: Allgemeiner Tenor in Wirtschaft und Politik - es fehlen Fachkräfte in Deutschland. Macht es dann nicht Sinn, einer Bildungsinitiative wie der GFS helfend unter die Arme zu greifen? Immerhin hat die German Film School in der Film- und TV-Industrie einen recht guten Ruf, nicht nur hier in Deutschland, sogar auch im Ausland.
Holger Drews: Der Beantwortung der Frage ist voranzustellen, dass die GFS nicht an das Wissenschaftsministerium herangetreten ist, um Unterstützung für eine bestimmte Bildungsinitiative zu finden, sondern mit der konkreten Erwartung, als Kunsthochschule staatlich anerkannt zu werden. In diesem Kontext hat die GFS vor ihrer staatlichen Anerkennung, vor der ersten Verlängerung der Anerkennung sowie auch vor der schließlich im August 2007 nicht mehr erfolgten Verlängerung ausführliche Beratungsleistungen durch das Ministerium erhalten.

3d-worXX: Aus der Perspektive des Aussenstehenden: kann es sein, dass beide Seiten zu sehr auf ihren Prinzipien beharren? Das Minsterium versteckt sich für meinen Geschmack zu sehr hinter (angeblich vorhandenen) Vorschriften, die GFS wiederum sucht Schuldige v.a außerhalb der eigenen Einrichtung. Würde es nicht Sinn machen sich an einen Tisch zu setzen, um eine Erhaltung der Schule zu sichern?
Siehe vorhergehende Frage, obwohl nach Fachkräften gerufen wird, wird die Existenz einer der wenigen Ausbildungsstätten riskiert.
Das Resultat ist bereits jetzt in der Szene erkennbar - wer es sich leisten kann, besucht entsprechende Einrichtungen im Ausland und bleibt dann oft auch im Ausland. Wer das Geld für solch eine Ausbildung nicht aufbringen kann, der gibt auf.
Dies widerspricht doch dem Wunsch nach Recht auf Ausbildung für Jedermann, egal aus welcher Schicht. Holger Drews: Das Wissenschaftsministerium hat aufgrund gesetzlicher Vorgaben bzgl. der staatlichen Anerkennung keinen Ermessenspielraum. Bereits im Jahr 2006 fand auf Initiative des Wissenschaftsministerium eine Gesprächsrunde unter Einbeziehung des Ministeriums für Wirtschaft und des Medienboards statt, in dem die Perspektiven der GFS und Möglichkeiten ihrer Unterstützung erörtert wurden.
Holger Drews
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Pressesprecher

Dortustr. 36
14467 Potsdam
Tel. 0331/ 866 4566
Fax 0331/ 866 4545
Die daraus resultierenden Hinweise wurden von der GFS allerdings nicht aufgegriffen. Im Übrigen ist die GFS letztendlich ein Wirtschaftsunternehmen, dem es frei steht, auf dem Ausbildungsmarkt Ausbildungsgänge anzubieten und Abschlüsse (Zertifikate o.ä.) zu vergeben. Es kann nicht Aufgabe des Wissenschaftsministeriums sein, für ein marktorientiertes Unternehmen ggf. Wettbewerbsvorteile o.ä. zu realisieren. Zudem kennt die GFS die staatlichen Anerkennungsvoraussetzungen und kann bei Erfüllung jederzeit erneut die staatliche Anerkennung beantragen.

Wir bedanken uns hier für die ausführlichen Antworten von Herrn Drews.


Einige der vom Ministerium aufgeführten Punkte sind verständlich, andere wiederum weniger. Beispielsweise die Stichtagregelung des Ministeriums bzgl. Bafög. Das Ministerium selbst spricht von Vertrauensschutz. Warum geniesst ein Student, der seinen Vertrag bereits vor dem 31.8.2007 unterschrieben hat, dessen Semester aber erst im Herbst beginnt, diesen Vertrauensschutz nicht? Das scheint eine mehr als kleinkarierte Entscheidung des Ministeriums zu sein und es wäre ein leichtes für die Ministerin eine für die Studenten freundlichere Entscheidung zu treffen. Diesen Ermessensspielraum hat das Ministerium definitv!
Auch die Aussage "Es kann nicht Aufgabe des Wissenschaftsministeriums sein, für ein marktorientiertes Unternehmen ggf. Wettbewerbsvorteile o.ä. zu realisieren" ist zumindest fragwürdig - denn durch die Art und Weise wie diese Aberkennung und auch die Entscheidung zum Thema Bafög abgelaufen sind, entsteht ein nicht unerheblicher Schaden hinsichtlichs des Rufs der Schule. Wenn es also nicht die Aufgabe des Ministeriums ist, für Wettbewerbsvorteile zu sorgen, dann sollten sie aber auch nicht für Wettbewerbsnachteile sorgen.

Ein weiterer Punkt, der mit der Finanzierbarkeit zusammenhängt, sind die Studienkredite. Die Aberkennung des staatlich anerkannten Hochschulstatus führte dazu, dass die German Film School nicht mehr auf der HRK-Liste (Hochschul-Rektoren-Konferenz) geführt wird. Diese Listung ist nun wiederum in den meisten Fällen nötig, um Studienkredite abschliessen zu können.
Wenn sich also das Ministerium entscheidet, der German Film School die staatliche Anerkennung zu entziehen, dann ist das eine Sache. Die German Film School macht aber anerkannterweise einen guten Job und bildet dringend benötigte Fachkräfte aus. Warum soll es also nicht möglich sein, die German Film School auf die HRK-Liste zu setzen, damit Studenten die Finanzierung der Ausbildung leichter bzw. überhaupt erst möglich gemacht wird?
Dies würde ich jetzt auch nicht auf die German Film School beschränken, sondern auf alle privaten Schulen und Akademien, die für die Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte ausbilden.

Widmen wir uns nun mal einigen der Gründe, die zur Aberkennung geführt haben. Prof. Dr. Willim hat eine kleine Liste aufgestellt und diese auch direkt kommentiert. Während des Telefonats hat Prof. Dr. Willim diese Argumente auch nochmals bekräftigt.
  1. Kein sofort erfolgter Umzug nach Potsdam
  2. Zu wenig hauptamtlich Lehrende, vor allem im Verhältnis zu den vielen Lehrbeauftragten
  3. Die hauptamtlich Lehrenden erfüllen nicht die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 6 BbgHG
  4. Einer der hauptamtlich Lehrenden verfüge "weder über ein abgeschlossenes Hochschulstudium noch über eine Ausbildung, vor allem nicht in einem für das Lehrgebiet einschlägigen Fach."
  5. Der WR legt ein besonderes Gewicht auf Forschung. "Als messbare Indikatoren gelten in quantitativer und qualitativer Hinsicht eingeworbene Drittmittel und Freiräume für die Forschung." Die GERMAN FILM SCHOOL habe bisher keine Drittmittel eingeworben und der Forschungsbereich sei in nicht ausreichendem Maße entwickelt
  6. Fehlende Ausfallbürgschaft in Millionenhöhe.
Zu Punkt 1: Der German Film School wurde nahegelegt, ihren Standort beispielsweise nach Potsdam zu verlegen - ein renommierter Standort würde für mehr Studenten sorgen und somit auch mehr Einnahmen garantieren.
Diesen Punkt können wir durchaus nachvollziehen, aber - und da muss man Herrn Prof. Willim recht geben - da die derzeitigen Mietverträge bis 2010 laufen und auch keine Mittel für den Umzug zur Verfügung stehen, kann man von der Akademie kaum verlangen, eine doppelte Mietbelastung auf sich zu nehmen.
Wenn man nun noch bedenkt, dass sich die German Film School bereits vor einem Jahr schriftlich dazu bereit erklärt hat umzuziehen - sobald die alten Mietverträge abgelaufen sind - fällt es sehr schwer, diesen Punkt als Begründung für die Aberkennung anzuerkennen.

Zu Punkt 2: unbürokratisch würde man wohl sagen - Paragraphenreiterei. Rein rechtlich mag das Ministerium auf der sicheren Seite sein - obwohl auch klar ist, dass der Ermessensspielraum doch vorhanden sein müsste - wenn man denn wirklich wollte. Das scheint nicht der Fall zu sein.
Ganz generell ist dies ein Kriterium, dass überdacht werden sollte. Computergrafik und Animation sind mit Sicherheit nicht die einzigen Fachgebiete, für die es eine nahezu unüberschaubare Anzahl an Tools und Programmen gibt. Wieso soll man also nicht für jedes Programm auf die besten Dozenten zurückgreifen können. Natürlich gibt es Generalisten. Ich als sogenannter "Freelancer" muß mich auch mit vielen Programmen beschäftigen. Ein Generalist kann aber kaum in der Lage sein, alle Tools perfekt zu beherrschen.
Aus diesem Grund macht es doch Sinn, sich nach den Besten des Faches umzuschauen.
Wie gesagt - rein rechtlich dürfte das Ministerium hier am längeren Hebel sitzen. Vielleicht aber ist es an der  Zeit, dass der Hebel mal runderneuert wird...

Zu Punkt 3 und 4: Zum einen sind einige der Dozenten der German Film School auch an staatlichen Instituten beschäftigt - somit kann dieser Punkt so nicht wirklich zutreffen. Und im Fall des Dozenten ohne Hochschulabschluss - auch hier hätte das Ministerium die rechtliche Möglichkeit "darüber hinweg zu sehen".

zu Punkt 5: Dies können wir schwer beurteilen. Klar ist: staatliche Universitäten haben einen Forschungsauftrag zu erfüllen.
Die German Film School forscht auch. Wenn nun als Indikatoren unter anderem "eingeworbene Drittmittel" gelten, dann ist das Ministerium wieder auf der sicheren Seite.
Aber welchen Sinn macht es bitte, Forschung daran festzumachen, wie viel Geld man von Förderungswilligen einsammelt. So gesehen müssten dann so manche ehrwürdige Universität ihre Pforten schliessen. Da war doch noch was mit Glashaus und Steinen...
Als Unbetroffener muss man sich einfach fragen, ob nicht einige Bewertungsgrundlagen neu evaluiert werden sollten.

zu Punkt 6: Dieses Kriterium erfüllt die German Film School tatsächlich nicht.


 

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